Asylbewerberleistungen - Mit Recht zum Recht

Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten Asylbewerberleistungen. Doch ein Großteil der Bescheide sind falsch. Die Leistungsbezieher*innen erhalten zum Teil deutlich weniger Leistungen, als ihnen gesetzlich zustehen.

Es wird Geld vorenthalten, was dringend zum Leben und zur Integration benötigt wird.

Der Gesetzgeber hat sich nun entschlossen, weitere Einschränkungen vorzunehmen. Mit der "Bezahlkarte" soll Leistungsbeziehern die Möglichkeit genommen werden, Überweisungen (nicht nur ins Ausland ?) vorzunehmen. Die Bezahlkarte kann in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedliche Einschränkungen haben. Technisch ist alles möglich - Kontrolle bei Barabhebungen oder auch Verbot von Barabhebungen, Nutzung nur mit räumlichen Beschränkungen usw.

Es ist jedoch sicher, dass jede Art von "Bezahlkarte" die Leistungsbezieher von Asylbewerberleistungen bei Einsatz der Karte als solche kenntlich macht und die Menschen stigmatisiert werden.

Dagegen wollen wir vorgehen. Wir sind Rechtsanwält*innen, die kompetent und mit Feingefühl auf der Seite derer kämpfen, die sich allein nicht wehren können.